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Meine Leistungen nach einem Erbfall

Beratung und Unterstützung nach einem Erbfall

"Als er sah,

dass der Weg zu lang,

der Hügel zu steil,

der Atem zu schwer wurde,

legte Gott seinen Arm um den Menschen

und sprach: Komm heim."

 

Das Himmlische gehört zur Weltanschauung, das Irdische gehört zum Anwalt. Wenn ein Leben endet, entstehen manche erbrechtliche Fragen. Nach dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen – der Nachlass – vom Verstorbenen auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang vom Verstorbenen auf die Erben ist selbst bei anscheinend ganz "normal" gelagerten Nachlassfällen eine folgenreiche wirtschaftliche Transplantation: Wer erbt, erhält alle Rechte und Pflichten des Erblassers so, wie sie am Sterbetag bestanden, hinein in sein eigenes Leben übertragen.

Ohne erbrechtliche Beratung geht diese Verschmelzung des Erblasservermögens mit dem eigenen Vermögen des Erben immer dann gut, wenn ideale Bedingungen vorliegen:

1. Es gibt nur einen einzigen Erben.
2. Das ererbte Vermögen ist aus Sicht des Erben gut händelbar strukturiert und frei von nennenswerten Verbindlichkeiten.
3. Es gibt keinen Pflichtteilsberechtigten und keine komplizierten Vermächtnisse, die reguliert werden müssen.

 

Alle drei Bedingungen - also der Idealfall - liegen meist nicht vor. Vermeidbare Schwierigkeiten beginnen schnell, weil Dinge unglücklich oder einfach falsch angefasst wurden. Das ist in der Zeit der Trauer allzu verständlich. Denn wenn ein Mensch von uns gegangen ist, stehen uns die Sinne so ziemlich überall, am wenigsten aber bei den Paragrafen. Doch alsbald klopfen rechtliche Fragen an die Tür, die auf Beantwortung und Entscheidung drängen.

Bereits der Alleinerbe bedarf in sehr vielen Fällen der Beratung und Unterstützung nach einem Erbfall, z.B. im Hinblick auf die Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen, testamentarischer Ansprüche Dritter sowie der Erbschaftssteuer. Gibt es mehr als einen einzigen Erben, so entsteht eine Erbengemeinschaft, deren Mitglieder einig sein müssen, um teilen zu können.

 

Problemlösung ("Auseinandersetzung") in Erbengemeinschaften

"Durch Eintracht wachsen kleine Dinge, durch Zwietracht zerfallen die größten."

(Sallust, 86 v.Chr. bis 34 v. Chr.)

Die Wahrnehmung von Rechten des Erben bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften über den Nachlass ist ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Hier begleite ich Sie sowohl bei gewünschter einvernehmlicher Auseinandersetzung als auch bei streitiger Teilung des Nachlasses. Das kann im konstruktiven Gespräch mit den Miterben geschehen, also innerhalb der Erbengemeinschaft, ggf. unter Anleitung eines neutralen Mediators. Die Wahrnehmung von Rechten kann aber auch im streitigen Erbrechtsprozess erfolgen.

Streit kommt in den besten Erbengemeinschaften vor. Manchmal ist er unvermeidbar. Aber auch im Streit ist wichtig, dass die Erben einige wichtige erbrechliche Grundregeln befolgen, damit jeder etwas vom Nachlassvermögen hat. Wer Freude an dem gemeinsamen Erbe haben will, muss teilen. In diesem einfachen Bild kommt die grundlegende Tischregel des Erbrechts zum Ausdruck: Die Erben erben den Nachlass als eine Art ganze Torte. Aber niemand erbt ein ganz bestimmtes Tortenstück ohne das Einverständnis aller. Es muss ein Aufteilungsplan erstellt werden und dieser Teiilungsplan ist mit Einstimmigkeit zu beschließen. Bis zur einvernehmlichen Aufteilung des Erbes wird keiner der Erben satt. Diese Tischregel des Erbrechts kann daher dazu führen, dass bei dem einen oder anderen Erben mehr als nur der Magen knurrt, wenn es in der Erbengemeinschaft nicht voran geht.

In einer Erbengemeinschaft geht es nicht darum, wer als Sieger hervorgeht, sondern darum, dass am Ende alle gewinnen, indem der Streit endet. Ob es bei diesem Streit allein um materielle Interessen geht oder auch um verletzte Sichtweisen und Gefühle: Der beste Weg für Erbengemeinschaften geht immer dahin, dass alle Erben an einen Tisch zusammenkommen und gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten. Wenn immer möglich, muss deshalb versucht werden, die Mitglieder der Erbengemeinschaft zusammenzubringen.

Nicht immer gelingt das sofort. Hier beginnt die Arbeit des erfahrenen Erbrechtsanwalts. Der Anwalt muss zum einen das Erbrecht hervorragend kennen, gleichzeitig aber auch Sinn für menschliche Besonderheit haben.

Wo immer Menschen zusammenwirken müssen, prallen unterschiedliche Interessen und Standpunkte aufeinander. Konflikte kosten Kraft und Zeit. Respektvoller Umgang mit den gegenseitigen Interessen der Miterben ist Voraussetzung, um in einer Erbengemeinschaft im Endergebnis erfolgreich und glücklich zu sein. Immer mehr Menschen verstehen, dass die Lösung vieler Probleme kein "Entweder-oder" sein kann, sondern dass der Schlüssel in der Integration scheinbarer Gegensätze liegt.

Gerichtssäle sind Symbole für das Scheitern des Gesprächs. Streitig geführte Erbrechtsprozesse sind die Schlachthöfe des Erbrechts. Weit entfernt von ihnen wird üblicherweise im Erbrecht gearbeitet, meist geht es ohne streitige Gerichtsverfahren.

Die Mediation im Erbrecht erhält dabei immer mehr Bedeutung. Das Mediationsverfahren bietet ein einzigartiges Erfolgsrezept für Erbengemeinschaften. Das Rezept lautet: Schluss mit Anspruchsdenken und dem Bestehen auf eine betonharte rechtliche Position! Die Methode dazu lautet: Stelle das WIR vor das ICH. Denke an das gemeinsame Ziel und erst dann an den eigenen Vorteil! Die einfache Grundweisheit ist, dass es niemals darum geht, Recht zu haben, sondern darum, die Aufteilung des Gesamterbes entsprechend den Erbquoten gerecht und zügig durchzuführen und dabei gute, für alle annehmbare Resultate zu schaffen. Der Nachteil dieses Rezeptes der Mediation ist, dass alle Miterben, also alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft, bereit sein müssen, es anzuwenden.

Sollte bei Ihnen eine außergerichtliche Mediaiton oder eine gerichtlich geführte Mediation beim Amts- oder Landgericht anstehen, so begleite ich Sie anwaltlich auch im Mediationsverfahren. Unter Wahrung Ihrer Interessen suchen wir gemeinsam mit den anderen Miterben einen allen Interessen dienenden Konsens und lösen Konflikte produktiv.

Wenn das außergerichtliche Gespräch aber nicht möglich sein sollte, und der Streit auch einer Mediation keinen Raum lässt, so begleite ich Sie selbstverständlich auch in einem streitig geführten Erbprozess. Die Lösung muss dann vom erbrechtlich richtigen Argument kommen. Dort zahlt sich gute erbrechtliche Vorbereitung zur Überzeugung des Gerichts immer aus.

 

Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach einem Erfbfall

"Draußen vor der Tür"

Untertitel: „Ein Stück, das kein Theater spielen und kein Publikum sehen will“

(passender Titel für die Pflichtteilsabwicklung, eigentlich ein Werk von Wolfgang Borchert, uraufgeführt am 21.11.1947 in den Hamburger Kammerspielen)

Wurden Sie durch ein Testament enterbt, dann sind Sie erbrechtlich "draußen vor der Tür". Denn Erben wurden andere. Die Unterstützung des Pflichtteilsberechtigten bei der Geltendmachung seiner Rechte ist seit langem ein Bestandteil meines Leistungsangebots. Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist anspruchsvoll: Der Pflichtteilsberechtigte hat nach deutschem Recht einen auf Geld gerichteten Anspruch am Wert des Nachlasses zum Sterbetag sowie an bestimmten Schenkungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gegenüber Dritten leistete.

Wenn Sie am Nachlass (nur) pflichtteilsberechtigt sind, dann stellen Sie sich das gesamte Nachlassvermögen plus die lebzeitigen Schenkungen als einen Zug im Bahnhof vor. In diesem Zug hat der Alleinerbe oder die Erbengemenschaft Platz genommen. Als Pflichtteilsberechtigter stehen Sie draußen auf dem Bahnsteig vor diesem Zug. Sie wissen, dass Sie als Pflichteilsberechtigter nur einen Anspruch auf den Wert dieses Zuges entsprechend Ihrer Pflichtteilsquote haben. Um den Wert dieses Anspruchs zu bemessen, muss der gesamte Zug Wagon für Wagon erfasst und bewertet werden. Das ist eine anspruchsvolle Arbeit. Sie haben als Pflichtteilsberechtigter kein Ticket für diesen Zug. Sie stehen nun einmal draußen, und die Frage ist nur, welchen Wertanteil am bald abfahrenden Zug Sie verlangen dürfen. Dazu haben Sie Informationsrechte, welche Sie aber präzise ausüben müssen. Die Erben sitzen bereits alle im Zug und wollen weiter - ob nach Paris oder Wien, darauf haben Sie keinen Einfluss. Sie können mit den Erben diskutieren, die Qualität und Vollständigkeit einzelner Informationen beanstanden, vielleicht sogar über die Höhe einzelner Werte streiten. Wollen die Erben hierbei nicht kooperieren, sondern Ihnen mit dem Zug davonfahren, dann müssen Sie den Zug eben zum Stoppen bringen und die Erben gesprächshalber aussergerichtlich oder mit gerichtlicher Hilfe zum Aussteigen veranlassen. Sonst fährt Ihnen der Zug davon und der Anspruch auf den Pflichtteil verliert sich am Horizont.

Besonders im Pflichtteilsrecht zeichnet sich anwaltliche Erfahrung aus. Es gibt kein Rezept, jeder Fall ist so individuell, wie die Menschen, die ihn prägen. Ich habe hier aus langjähriger Erfahrung meine eigene, immer wieder auf den Fall zugeschnittene Vorgehensweise entwickelt. Meistens gelingt die Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen ohne Gerichtsverfahren. Aber nicht immer. Wenn ohne gerichtliche Unterstützung keine Möglichkeit zur vollständigen Abwicklung des Pflichtteils besteht, dann bleibt nur die Pflichtteilsklage. Die Klage ist der Gruß des Pflichtteilsberechtigten an den ihn schlecht behandelnden Erben.

 

Steuerfragen, Gesellschaftsrecht, Testamentsvollstreckung

Die Lösung steuerlicher Fragen und gesellschaftsrechtlicher Probleme rund um das Erbrecht , z.B. wenn sich Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Nachlass befinden, gehören selbstverständlich ebenso zu meiner Arbeit, wie Probleme mit einer Fremdverwaltung des Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker. Als DVEV-zertifizierter Testamentsvollstrecker kenne ich die Obliegenheiten dieses Amtes genau.

 

Mein Leistungsangebot für Sie, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist

- Beratung zur ersten Orientierung ("Erstberatung"),
- Unterstützung des Erben bei allen Fragen der Erbschaft,
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
- Ausschlagung und Haftungsbegrenzung,
- Geltendmachung der Rechte des Pflichtteilsberechtigten,
- Testamentsvollstreckung.

 

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