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Meine Leistungen nach einem Erbfall |
Beratung und Unterstützung nach einem Erbfall
"Als er sah,
dass der Weg zu lang,
der Hügel zu steil,
der Atem zu schwer wurde,
legte Gott seinen Arm um den Menschen
und sprach: Komm heim."
Das Himmlische gehört zur Weltanschauung,
das Irdische gehört zum Anwalt. Wenn ein Leben endet, entstehen manche
erbrechtliche Fragen. Nach dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen
– der Nachlass – vom Verstorbenen auf die Erben über. Dieser
Vermögensübergang vom Verstorbenen auf die Erben ist selbst bei
anscheinend ganz "normal" gelagerten Nachlassfällen eine folgenreiche
wirtschaftliche Transplantation: Wer erbt, erhält alle Rechte und
Pflichten des Erblassers so, wie sie am Sterbetag bestanden, hinein in
sein eigenes Leben übertragen.
Ohne
erbrechtliche Beratung geht diese Verschmelzung des Erblasservermögens
mit dem eigenen Vermögen des Erben immer dann gut, wenn ideale
Bedingungen vorliegen:
1. |
Es gibt nur einen einzigen Erben. |
2. |
Das ererbte Vermögen ist aus Sicht des Erben gut händelbar strukturiert und frei von nennenswerten Verbindlichkeiten. |
3. |
Es gibt keinen Pflichtteilsberechtigten und keine komplizierten Vermächtnisse, die reguliert werden müssen. |
Alle
drei Bedingungen - also der Idealfall - liegen meist nicht vor.
Vermeidbare Schwierigkeiten beginnen schnell, weil Dinge unglücklich
oder einfach falsch angefasst wurden. Das ist in der Zeit der Trauer
allzu verständlich. Denn wenn ein Mensch von uns gegangen ist, stehen
uns die Sinne so ziemlich überall, am wenigsten aber bei den
Paragrafen. Doch alsbald klopfen rechtliche Fragen an die Tür, die auf
Beantwortung und Entscheidung drängen.
Bereits der Alleinerbe bedarf in sehr vielen Fällen
der Beratung und Unterstützung nach einem Erbfall, z.B. im Hinblick auf
die Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen, testamentarischer Ansprüche
Dritter sowie der Erbschaftssteuer. Gibt es mehr als einen einzigen
Erben, so entsteht eine Erbengemeinschaft, deren Mitglieder einig sein
müssen, um teilen zu können.
Problemlösung ("Auseinandersetzung") in Erbengemeinschaften
"Durch Eintracht wachsen kleine Dinge, durch Zwietracht zerfallen die größten."
(Sallust, 86 v.Chr. bis 34 v. Chr.)
Die
Wahrnehmung von Rechten des Erben bei der Auseinandersetzung von
Erbengemeinschaften über den Nachlass ist ein Schwerpunkt meiner
anwaltlichen Tätigkeit. Hier begleite ich Sie sowohl bei gewünschter
einvernehmlicher Auseinandersetzung als auch bei streitiger Teilung des
Nachlasses. Das kann im konstruktiven Gespräch mit den
Miterben geschehen, also innerhalb der Erbengemeinschaft, ggf. unter
Anleitung eines neutralen Mediators. Die Wahrnehmung von Rechten kann aber auch im streitigen Erbrechtsprozess erfolgen.
Streit
kommt in den besten Erbengemeinschaften vor. Manchmal ist er
unvermeidbar. Aber auch im Streit ist wichtig, dass die Erben einige
wichtige erbrechliche Grundregeln befolgen, damit jeder etwas vom
Nachlassvermögen hat. Wer Freude an dem gemeinsamen Erbe haben will,
muss teilen. In diesem einfachen Bild kommt die grundlegende Tischregel
des Erbrechts zum Ausdruck: Die Erben erben den Nachlass als eine Art
ganze Torte. Aber niemand erbt ein ganz bestimmtes Tortenstück ohne das
Einverständnis aller. Es muss ein Aufteilungsplan erstellt werden und
dieser Teiilungsplan ist mit Einstimmigkeit zu beschließen. Bis zur
einvernehmlichen Aufteilung des Erbes wird keiner der Erben satt.
Diese Tischregel des Erbrechts kann daher dazu führen, dass bei dem
einen oder anderen Erben mehr als nur der Magen knurrt, wenn es in der
Erbengemeinschaft nicht voran geht.
In
einer Erbengemeinschaft geht es nicht darum, wer als Sieger hervorgeht,
sondern darum, dass am Ende alle gewinnen, indem der Streit endet. Ob
es bei diesem Streit allein um materielle Interessen geht oder auch um
verletzte Sichtweisen und Gefühle: Der beste Weg für
Erbengemeinschaften geht immer dahin, dass alle Erben an einen Tisch
zusammenkommen und gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten. Wenn immer möglich, muss deshalb versucht werden, die Mitglieder der Erbengemeinschaft zusammenzubringen.
Nicht immer gelingt das sofort. Hier beginnt die Arbeit des erfahrenen Erbrechtsanwalts. Der Anwalt muss zum einen das Erbrecht hervorragend kennen, gleichzeitig aber auch Sinn für menschliche Besonderheit haben.
Wo immer
Menschen zusammenwirken müssen, prallen unterschiedliche Interessen und
Standpunkte aufeinander. Konflikte kosten Kraft und Zeit.
Respektvoller Umgang mit den gegenseitigen Interessen der Miterben ist
Voraussetzung, um in einer Erbengemeinschaft im Endergebnis erfolgreich
und glücklich zu sein. Immer mehr Menschen verstehen, dass die Lösung
vieler Probleme kein "Entweder-oder" sein kann, sondern dass der
Schlüssel in der Integration scheinbarer Gegensätze liegt.
Gerichtssäle sind Symbole für das Scheitern des Gesprächs. Streitig
geführte Erbrechtsprozesse sind die Schlachthöfe des Erbrechts. Weit
entfernt von ihnen wird üblicherweise im Erbrecht gearbeitet, meist
geht es ohne streitige Gerichtsverfahren.
Die Mediation im Erbrecht erhält dabei immer mehr Bedeutung. Das Mediationsverfahren bietet ein
einzigartiges Erfolgsrezept für Erbengemeinschaften. Das Rezept lautet:
Schluss mit Anspruchsdenken und dem Bestehen auf eine betonharte
rechtliche Position! Die Methode dazu lautet: Stelle das WIR vor das ICH.
Denke an das gemeinsame Ziel und erst dann an den eigenen Vorteil! Die
einfache Grundweisheit ist, dass es niemals darum geht, Recht zu haben,
sondern darum, die Aufteilung des Gesamterbes entsprechend den
Erbquoten gerecht und zügig durchzuführen und dabei gute, für alle
annehmbare Resultate zu schaffen. Der Nachteil dieses Rezeptes der
Mediation ist, dass alle Miterben, also alle Mitglieder einer
Erbengemeinschaft, bereit sein müssen, es anzuwenden.
Sollte bei Ihnen eine außergerichtliche
Mediaiton oder eine gerichtlich geführte Mediation beim Amts- oder
Landgericht anstehen, so begleite ich Sie anwaltlich auch im
Mediationsverfahren. Unter Wahrung Ihrer Interessen suchen wir
gemeinsam mit den anderen Miterben einen allen Interessen dienenden
Konsens und lösen Konflikte produktiv.
Wenn das außergerichtliche Gespräch aber nicht möglich sein sollte,
und der Streit auch einer Mediation keinen Raum lässt, so begleite ich
Sie selbstverständlich auch in einem streitig geführten Erbprozess. Die Lösung muss dann vom erbrechtlich richtigen Argument kommen. Dort zahlt sich gute erbrechtliche Vorbereitung zur Überzeugung des Gerichts immer aus.
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach einem Erfbfall
"Draußen vor der Tür"
Untertitel: „Ein Stück, das kein Theater spielen und kein Publikum sehen will“
(passender
Titel für die Pflichtteilsabwicklung, eigentlich ein Werk von Wolfgang
Borchert, uraufgeführt am 21.11.1947 in den Hamburger Kammerspielen)
Wurden Sie durch ein
Testament enterbt, dann sind Sie erbrechtlich "draußen vor der Tür".
Denn Erben wurden andere. Die Unterstützung des
Pflichtteilsberechtigten bei der Geltendmachung seiner Rechte ist seit
langem ein Bestandteil meines Leistungsangebots. Die Durchsetzung von
Pflichtteilsansprüchen ist anspruchsvoll: Der Pflichtteilsberechtigte
hat nach deutschem Recht einen auf Geld gerichteten Anspruch am Wert
des Nachlasses zum Sterbetag sowie an bestimmten Schenkungen, die der
Verstorbene zu Lebzeiten gegenüber Dritten leistete.
Wenn Sie am Nachlass (nur) pflichtteilsberechtigt
sind, dann stellen Sie sich das gesamte Nachlassvermögen plus die
lebzeitigen Schenkungen als einen Zug im Bahnhof vor. In diesem Zug hat
der Alleinerbe oder die Erbengemenschaft Platz genommen. Als
Pflichtteilsberechtigter stehen Sie draußen auf dem Bahnsteig vor
diesem Zug. Sie wissen, dass Sie als Pflichteilsberechtigter nur einen
Anspruch auf den Wert dieses Zuges entsprechend Ihrer Pflichtteilsquote
haben. Um den Wert dieses Anspruchs zu bemessen, muss der gesamte Zug
Wagon für Wagon erfasst und bewertet werden. Das ist eine
anspruchsvolle Arbeit. Sie haben als Pflichtteilsberechtigter kein
Ticket für diesen Zug. Sie stehen nun einmal draußen, und die Frage ist
nur, welchen Wertanteil am bald abfahrenden Zug Sie verlangen dürfen.
Dazu haben Sie Informationsrechte, welche Sie aber präzise ausüben
müssen. Die Erben sitzen bereits alle im Zug und wollen weiter - ob
nach Paris oder Wien, darauf haben Sie keinen Einfluss. Sie können mit
den Erben diskutieren, die Qualität und Vollständigkeit einzelner
Informationen beanstanden, vielleicht sogar über die Höhe einzelner
Werte streiten. Wollen die Erben hierbei nicht kooperieren, sondern
Ihnen mit dem Zug davonfahren, dann müssen Sie den Zug eben zum Stoppen
bringen und die Erben gesprächshalber aussergerichtlich oder mit
gerichtlicher Hilfe zum Aussteigen veranlassen. Sonst fährt Ihnen der
Zug davon und der Anspruch auf den Pflichtteil verliert sich am
Horizont.
Besonders im Pflichtteilsrecht zeichnet sich anwaltliche Erfahrung
aus. Es gibt kein Rezept, jeder Fall ist so individuell, wie die
Menschen, die ihn prägen. Ich habe hier aus langjähriger Erfahrung
meine eigene, immer wieder auf den Fall zugeschnittene Vorgehensweise
entwickelt. Meistens gelingt die Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
ohne Gerichtsverfahren. Aber nicht immer. Wenn ohne gerichtliche
Unterstützung keine Möglichkeit zur vollständigen Abwicklung des
Pflichtteils besteht, dann bleibt nur die Pflichtteilsklage. Die Klage
ist der Gruß des Pflichtteilsberechtigten an den ihn schlecht
behandelnden Erben.
Steuerfragen, Gesellschaftsrecht, Testamentsvollstreckung
Die Lösung steuerlicher
Fragen und gesellschaftsrechtlicher Probleme rund um das Erbrecht ,
z.B. wenn sich Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Nachlass
befinden, gehören selbstverständlich ebenso zu meiner Arbeit, wie
Probleme mit einer Fremdverwaltung des Nachlasses durch einen
Testamentsvollstrecker. Als DVEV-zertifizierter Testamentsvollstrecker
kenne ich die Obliegenheiten dieses Amtes genau.
Mein Leistungsangebot für Sie, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist
- Beratung zur ersten Orientierung ("Erstberatung"),
- Unterstützung des Erben bei allen Fragen der Erbschaft,
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
- Ausschlagung und Haftungsbegrenzung,
- Geltendmachung der Rechte des Pflichtteilsberechtigten,
- Testamentsvollstreckung.
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